German Veterinary Acupuncture Society e.V. (GerVAS)

Satzung des Vereins

Die komplette Satzung können Sie im PDF-Format herunterladen -> GerVAS-Satzung.pdf

Wichtige Themen / Auszüge aus der Satzung von GerVAS e.V. zum besseren Verständnis (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!!!):

Die Förderung der Tierärztlichen Akupunktur in vielfältiger Art und Weise ist der Zweck dieses, als gemeinnützig anerkannten, Vereins.

Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:

  1. Ordentliche Mitglieder können approbierte Tierärzte werden, die entweder ein IVAS-Examen bestanden haben und IVAS-zertifiziert sind, oder die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ durch eine gleichwertige Ausbildung erlangt haben, oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Sie haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht.
  2. Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Sie haben weder Stimm- noch Wahlrecht. Sie haben aber das Recht, dem Vorstand Anträge und Vorschläge zu unterbreiten und die Vereinsarbeit aktiv zu unterstützen und somit auch Einfluss auf die Vereinsarbeit zu nehmen.
  3. Ehrenmitglieder können vom Vorstand nach langjähriger Mitgliedschaft oder hervorragenden Verdiensten für den Verein ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres in schriftlicher Form beim Vorstand gekündigt werden.

Mitgliedsbeiträge müssen erstmalig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft und dann jährlich bis zum 1.3. im Voraus auf das Konto der GerVAS e.V. gezahlt werden. Mit dem Zahlen des Mitgliedsbeitrages für die GerVAS e.V. wird man als Tierarzt – sofern gewünscht – auch Mitglied bei der IVAS.

Wenn der Mitgliedsbeitrag auch 30 Tage nach Mahnung an die zuletzt angegebene Adresse nicht gezahlt wird, wird das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen. Führte das Versäumnis der Zahlung des Mitgliedsbeitrages zur Streichung von der Mitgliederliste, wird ein Mitglied sofort wieder als solches eingesetzt, wenn es seine säumigen Mitgliedsbeiträge gezahlt und seine erbrachten Pflichtfortbildungsstunden nachgewiesen hat.

Der Vorstand der GerVAS e.V. besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Leiter der Geschäftsstelle und dem Verantwortlichen im Bereich der Mitgliederverwaltung. Ein Vorstandsamt kann nur antreten, wer ordentliches Mitglied der GerVAS e.V. ist. Der Vorstand entscheidet u.a. über die Aufnahme zur Mitgliedschaft und den Mitgliedsstatus und ernennt Gremien, Fachgruppen oder Arbeitskreise zu besonderen Aufgaben.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Anträge zur Tagesordnung müssen 14 Tage vorher dem Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung vorgelegt werden. Die Mitgliederversammlung hat u. a. folgende Aufgaben: Festsetzung des Mitgliedsbeitrags und Abstimmung über Satzungsänderungen, Wahl des Vorstandes, Wahl der beiden Kassenprüfer, Wahl der Delegierten und deren Stellvertreter (außer drei vom Vorstand bestellten Delegierten). Delegierte müssen IVAS-zertifiziert sein. Sie sind während ihrer Amtszeit Mitglieder der Delegiertenversammlung der IVAS und vertreten dort die GerVAS e.V.